Luxemburgisches Nettogehalt in Deutschland - Trierer Steuerberatungsgesellschaft geht ein weiteres Mal neue Wege
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Erstmalig ist die Zimmer und Schulz Steuerberatungsgesellschaft in der Lage gewesen, ihre deutschen Mitarbeiter in der Höhe zu vergüten, dass ein Nettozufluss entsteht, der identisch mit einem luxemburgischen Nettogehaltszufluss ist. Die fast 65-jährige Steuerberatungsgesellschaft hat einen weiteren Meilenstein gesetzt. Neben 4-Tage-Woche – freitags haben sämtliche Mitarbeiter bei einer 38 Stunden Woche frei – beziehen die Vollzeit-Fachkräfte nun eine Gewinnbeteiligung. Durch diese erhalten die Mitarbeiter eine Nettogehaltshöhe, die dem luxemburgischen Nettogehaltszufluss entspricht. Die deutschen Mitarbeiter verdienen somit genauso viel wie luxemburgische Steuerfachkräfte (Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirte), und das netto und in Deutschland. Die Auszahlung erfolgte im Februar 2017. Die Gewinnbeteiligung wurde als lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn gezahlt. Damit verdienen die deutschen Mitarbeiter gleich viel wie in Luxemburg, können aber weiterhin ausschließlich im deutschen Steuerrecht arbeiten, in dem sie ausgebildet worden sind. Ein Wechsel ins luxemburgische, zum Teil unbekannte, unsichere und ungewohnte Steuerrecht ist nicht notwendig. Auch ein örtlicher Wechsel nach Luxemburg, um dort mit großem logistischen Aufwand deutsches Steuerrecht zu bearbeiten, ist nicht notwendig. Denn das führt sicherlich zu Qualitätsverlusten durch Kommunikations- und Logistikprobleme.